Zu Wahlen können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich (nicht telefonisch oder per SMS), schriftlich oder in sonstiger dokumentierbarer elektronischer Form (Telefax, E-Mail) beim Wahlamt beantragt werden. Rechtzeitig vor der nächsten Wahl können sie hier online einen Wahlschein mit Unterlagen zur Briefwahl beantragen. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Ihrer Gemeinde.
An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.